Fällt die Nutzung des Touchscreens unter § 23 Absatz 1a StVO?
Nutzung von technischen Geräten am Steuer nur unter strengen Voraussetzungen gestattet BÜHL / BADEN-BADEN / RASTATT. Bekanntermaßen muss derjenige mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen, der ein Handy am Steuer benutzt.…