Überblick OWI- und Bußgeldverfahren

Bußgeldverfahren nach OWiG: Unterstützung bei Bußgeld und Strafverfahren

Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) regelt die Verfahrensweise im Bußgeldverfahren. Mit einem solchen sind viele Verkehrsteilnehmer konfrontiert, nachdem sie bei einer Geschwindigkeitskontrolle als zu rasante Fahrer erkannt wurden und nun Fahrverbot und Punkteeintragung in Flensburg drohen.

 

Ordnungswidrigkeiten bringen Bußgelder

Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Verstoß, der seitens des Gesetzgebers als nicht erheblich eingestuft wird und der nicht strafrechtlich verfolgt werden muss. Hier wird ein Bußgeld verhängt, wobei die Einordnung als Ordnungswidrigkeit oder Straftat von der Art der verbotenen Handlung abhängig ist. Zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sind die Verwaltungsbehörden befähigt. Ist der Betroffene mit der Entscheidung der Verwaltungsbehörde nicht einverstanden, wird der Fall an ein Gericht übergeben. Ordnungswidrigkeiten werden über ein Bußgeld sowie spezielle Nebenfolgen geahndet, eine Freiheitsstrafe ist hier nicht vorgesehen. Es handelt sich damit um eine sogenannte eindringliche Pflichtenmahnung.

 

Bußgeldverfahren: Unerwünschte?

Leider gilt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg nicht, dass derjenige der Beste ist, der die meisten Punkte vorweisen kann. Liegen Sie zwischen einem und drei Punkten, werden Sie dort vorgemerkt, ab vier Punkten gibt es eine Ermahnung. Ab sechs Punkten droht die Verwarnung, wer acht und mehr „Raserpunkte“ hat, muss den Führerschein abgeben. Möglich ist, durch die freiwillige Teilnahme an der MPU einige Punkte abzubauen. Ist ein Punkt fälschlicherweise eingetragen oder nicht gelöscht worden, lohnt sich der Gang über den Anwalt, um die Streichung zu erreichen.

 

Einspruch gegen Bußgelder

Der Betroffene darf Einspruch gegen ein verhängtes Bußgeld erheben, das beispielsweise nach einem Verkehrsverstoß gegen ihn ausgesprochen wurde. Nun geht das Verfahren in der Regel an ein Gericht. Spätestens jetzt sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten, der Ihnen Ihre Rechte und mögliche Konsequenzen aufzeigt.
Wichtig zu wissen: Einsprüche sind keine Rechtsmittel, sondern werden als „Rechtsbehelfe eigener Art“ bezeichnet. Wenn wir eine Einspruchseinlegung durchführen, wird die Bußgeldentscheidung der Behörde auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Das Verfahren geht an einen Richter über. Nun ändert sich allerdings die Bedeutung des Bußgeldbescheides. Er besitzt nun eine Anklagefunktion und beinhaltet die Vorwürfe gegen den Betroffenen (z. B. Verkehrsverstoß). Nun prüft die Verwaltungsbehörde, ob der Vorwurf im Bescheid aufrechtzuerhalten ist. Neue Gebühren entstehen dem Betroffenen dafür nicht. Gern beraten wir Sie umfassend zu dieser Verfahrensweise und zeigen Ihnen mögliche rechtliche Schritte auf, wenn Sie gegen ein Fahrverbot oder Punkte nach einer Geschwindigkeitskontrolle Einspruch einlegen möchten.

 

Bußgelder und Verwarnungen: Die Unterschiede

Liegen nur geringfügige Ordnungswidrigkeiten vor, fallen lediglich Verwarnungen an. Sie beinhalten meist ein Verwarnungsgeld, müssen aber nicht einmal zwingend schriftlich ausgeschrieben werden. So kann ein derartiges Verwarnungsgeld auch direkt bei der Geschwindigkeitskontrolle durch die Polizisten vor Ort erhoben werden. Zahlen Sie den Betrag, haben Sie die Verwarnung anerkannt und das Verfahren ist erledigt.
Akzeptieren Sie die Verwarnung aber nicht oder leisten Sie die zugehörige Zahlung weder vor Ort noch binnen der gesetzten Frist, wird ein Bußgeldverfahren in die Wege geleitet. Dieses hingegen bedarf der Schriftform und der Bescheid muss Ihnen gegenüber bekannt gegeben werden. Nun wird es teuer, denn zusätzlich zu den Kosten für die Verwarnung kommen die Gebühren für das eingeleitete Verfahren dazu.
Sehen Sie den Grund für die ursprüngliche Verwarnung nicht ein oder gibt es rechtliche Probleme, sind wir gern für Sie da und übernehmen Ihre Beratung bzw. Vertretung im Ordnungswidrigkeiten-Bußgeldverfahren.

Ihre Ansprechpartner

Klaus Hafen

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Fachanwalt für Strafrecht