Überblick Vertragsrecht

Vertragsrecht: Umfassende juristische Beratung durch Ihren Fachanwalt

Der Begriff des Vertragsrechts findet eine übergeordnete Anwendung bei allen Arten von Verträgen: Kaufvertrag und Mietverträge, der Gesellschaftsvertrag für die Unternehmensgründung oder der Arbeitsvertrag für einen Angestellten – sie alle fallen in dieses Fachgebiet

 

Vertragsrecht für Unternehmer

Wir alle schließen beinahe täglich einen Vertrag ab, ohne uns dessen bewusst zu sein. Fakt ist, dass es für einen Vertrag keine vorgeschriebene Form gibt, selbst ein Vertrag, der ohne Worte geschlossen wurde, besitzt Rechtsgültigkeit.
Vor allem Unternehmer sind tagtäglich mit Verträgen aller Art konfrontiert: Sie schließen Arbeitsverträge mit neuen Angestellten, Kaufverträge mit Lieferanten und Werkverträge mit Dienstleistern. Nicht selten treten dabei rechtliche Probleme auf, weil bestimmte Vorschriften nicht eingehalten wurden, die dann aber zum Nachteil für einen Vertragspartner werden. Eine AGB Prüfung durch den Anwalt ergibt beispielsweise, dass dort getroffene Vereinbarungen rechtlich nicht haltbar sind. Vielleicht wurden auch zu lange Laufzeiten für einen Mietvertrag vereinbart, was sich im Nachhinein als problematisch herausstellt.

 

Beratung von Anfang an

Schon mit der Gründung des Unternehmens werden die wichtigsten Weichen für den späteren Erfolg gestellt. Der Gesellschaftsvertrag muss aufgesetzt werden, sobald mindestens zwei natürliche oder juristische Personen ein Unternehmen gründen wollen. Dieser Gesellschaftsvertrag muss jedoch anwaltlich überprüft werden, damit keiner der Partner benachteiligt wird und damit er rechtssicher anzuwenden ist. Auch bei der folgenden AGB Erstellung ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt vonnöten. Sie haben die AGB Erstellung bereits selbst vorgenommen, sind sich aber nicht sicher, ob die dort niedergeschriebenen Klauseln und Vereinbarungen rechtlich haltbar sind? Dann empfehlen wir eine AGB Prüfung in unserem Hause, denn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für Ihr gesamtes Handeln als Unternehmen, für die Leistungserbringung und die Erfüllung von Verbindlichkeiten. Wir sind der Rechtspartner an Ihrer Seite und führen Ihr Unternehmen sicher durch den für Laien oft unübersichtlichen Dschungel des Vertragsrechts.

 

Einordnung des Vertragsrechts

Das Vertragsrecht wird dem Zivilrecht zugeordnet und unterliegt damit den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Hierin sind alle Bestimmungen festgehalten, die für die verschiedenen Verträge relevant sind. Behandelt wird zum einen die Entstehung eines Vertrags, zum anderen geht es im BGB um nötige Inhalte und um die Abwicklung von Verträgen aller Art. Als erfahrene Rechtsanwälte beraten wir Sie aber auch dahin gehend, dass bei individuell festgelegten Verträgen immer noch die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden müssen! Sie können keinen Mietvertrag aufsetzen, ohne gesetzliche Vorgaben zu beachten. Sie können auch keinen Kaufvertrag schließen und dabei die Rechte eines Verbrauchers aushebeln, selbst wenn Ihr Vertragspartner damit einverstanden sein sollte. Beim Prüfen von Verträgen achten wir auf

  • die Einhaltung von Formvorschriften
  • inhaltliche Aspekte
  • die Berücksichtigung gesetzlicher Regelungen

Als Grundlage für Verträge aller Art gilt, dass mindestens zwei Willenserklärungen vorliegen müssen. Auf der einen Seite steht das Angebot, auf der anderen Seite die Annahme desselben. Schon dann, wenn jemand wortlos Geld für eine Ware zahlt und der Verkäufer dieses annimmt, ist ein Vertrag zustande gekommen, der absolute Rechtsgültigkeit besitzt. Zu berücksichtigen ist immer, dass der Gesetzgeber lediglich einen Rahmen für die Vertragsgestaltung und –umsetzung vorgibt. Einzelheiten werden individuell geregelt.

 

Rechtliche Beratung zur Auflösung von Verträgen

Das Vertragsrecht sieht umfassende Rechte und Pflichten für beide Vertragspartner vor, allerdings gibt es auch die Möglichkeit von Vertragsauflösungen. Gern beraten wir Sie zu einem Vertragsrücktritt sowie zu Ihren Rechten in Schadensfällen. Minderung und Schadensersatz sind zwei Möglichkeiten, mit denen sich Benachteiligungen aus einem Vertrag beheben lassen. Auch Vertragsstrafen sind im Einzelfall denkbar.

Ihre Ansprechpartner

Dr. Christian Müller

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Lehrbeauftragter an der DHBW Karlsruhe