Wie werden die Anwaltskosten abgerechnet?

Kosten für Erstberatung

Kosten für Erstberatung

Die Kosten für eine Erstberatung liegen bei bis zu 190, 00 € zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so zahlt häufig diese die Kosten für eine Erstberatung.

Abrechung nach RVG

Abrechung nach RVG

Für erbrachte Tätigkeiten erfolgt die Abrechnung grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Vergütung richtet sich dabei nach dem Gegenstandswert.

Honorarvereinbarung

Honorarvereinbarung

Es besteht neben der Abrechnung nach dem RVG die Möglichkeit eine Zeithonorarvereinbarung zu treffen. In diesem Fall erfolgt die Berechnung nach der für die Rechtsberatung aufgewendete Zeit. Diese Abrechnungsmethode ist für Unternehmen interessant und wird vor allem von unserer mittelständischen Mandantschaft gewählt.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Sollte eine Partei nicht leistungsfähig sein die Anwaltskosten zu tragen, so hat sie die Möglichkeit beim zuständigen Amtsgericht für die außergerichtliche Tätigkeit einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Für streitige Verfahren kann Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.