Überblick Nachbarschaftsrecht

Streit unter Nachbarn: Immer mit dem Anwalt regeln?

In Wilhelm Tell beschrieb Friedrich Schiller das Problem des „Frömmsten“, der nicht in Ruhe leben könne, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefiele. Leider ist das nicht nur ein Gedicht, sondern Alltag: Streitigkeiten unter Nachbarn landen besonders häufig vor dem Richter und gehören zu den häufigsten Rechtsfragen, die von einem Anwalt beantwortet werden müssen.

 

Nachbarschaftsrecht als Regelung für das Zusammenleben

Die Beziehungen, die unter Eigentümern von Grundstücken untereinander gepflegt werden, unterfallen dem Bereich des Nachbarschaftsrecht. Dabei ist zu beachten, dass die Bundesländer teils unterschiedlich verfahren und eigene Nachbarschaftsrechtsgesetze führen. Die grundlegenden Regelungen sind in den §§ 903 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie in den Landesbauordnungen und den Nachbarschaftsrechtsgesetze der einzelnen Bundesländer zu finden.
Das Nachbarschaftsrecht geht davon aus, dass ein Eigentümer mit seinem Grundstück verfahren kann, wie er möchte und dass Dritte keine Einwirkung darauf haben – solange benachbarte Grundstücke und deren Eigentümer eine gewisse Rücksichtnahme erfahren. Der oberste Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme sollte in den meisten Fällen Streitigkeiten verhindern. Doch Abstände zum Nachbarn bzw. nicht eingehaltene Bauabstände, Lärm, Gerüche und Immissionen stellen sich häufig als Streitthema dar, welches letzten Endes unter anwaltlicher Vertretung vor dem Richter verhandelt werden muss.

 

Erst reden, dann klagen

Wir weisen unsere Mandanten darauf hin, dass häufig eine sofortige Klageerhebung nicht empfehlenswert ist. Zuerst sollten die streitenden Nachbarn versuchen, ihr Problem selbstständig durch ein klärendes Gespräch zu lösen. Führt das nicht zum Erfolg, kann die Angelegenheit im Wege des Klageverfahrens vor dem zuständigen Amts- oder Landgericht (je nach Streitwert) verhandelt werden.

 

Unser Rat: Bitte suchen Sie im Interesse eines friedlichen Zusammenlebens immer erst das klärende Gespräch mit dem Nachbarn, denn Fakt ist auch: Selbst wenn das vorliegende Problem richterlich beseitigt wird, leidet darunter die gute Nachbarschaft auf Dauer. Meist ergeben sich aus Frust weitere Streitthemen, die ein ruhiges und nachbarschaftliches Leben fast unmöglich machen. Gern beraten wir Sie zu der in Ihrem Fall besten Vorgehens- und Verfahrensweise.

 

Typische Streitfälle aus dem Alltag

Während manche Nachbarn scheinbar Streitgründe suchen, haben andere handfeste Gründe, um uns um rechtsanwaltliche Hilfe zu bitten. Besonders häufig sind Abstände das Thema: Bäume und Sträucher werden gern zu dicht an den Zaun zum Nachbarn gepflanzt. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass eine derartige Bepflanzung aber wächst und somit der Nachbar durch Laub, Wurzeln und Zweige beeinträchtigt werden kann. Es gibt gesetzliche Regelungen zu den Abständen, die für eine Bepflanzung einzuhalten sind, wobei sich diese nach der Höhe der Pflanzen richten müssen. Wir empfehlen, das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen und ihn um Rückschnitt zu bitten. Sie haben einen Anspruch darauf, den Sie allerdings verwirken, wenn Sie beispielweise mehrere Jahre hinweg, die Überschreitung der Heckenhöhe akzeptiert haben.

Ein weiteres Thema sind Immissionen: Geräusche oder Gerüche können zur Beeinträchtigung werden. Eine Emission ist aber ebenfalls rechtlich geregelt und der beeinträchtigte Nachbar kann sogar Schadenersatz verlangen. Außerdem lässt sich eine Unterlassung sowie eine einstweilige Verfügung bewirken. Die einstweilige Verfügung wird im Zuge des vorläufigen Rechtsschutzes durchgesetzt. Als Emission gilt Lärm ebenso wie verschiedene Gerüche, was bedeutet, dass die Geburtstagsparty, je nach Fallgestaltung, um 23:00 Uhr abends ebenso wenig hingenommen werden muss, wie der samstägliche Grillgeruch.

Bauabstände werden häufig nicht eingehalten, wobei damit nicht nur Gebäude gemeint sind, die je nach Höhe einen vorgeschriebenen Abstand zum angrenzenden Grundstück haben müssen (meist gelten drei Meter als ausreichend), sondern auch Zäune. Diese werden zwar häufig direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet, dies setzt aber häufig das nachbarschaftliche Einverständnis voraus.

 

In sämtlichen Bereichen des Nachbarschaftsrecht ist Herr Rechtsanwalt Martin Votteler Ihr Ansprechpartner.

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